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Neue EmpCo-Regeln ab September 2026: Was Versicherungsmakler bei Nachhaltigkeitsaussagen beachten müssen

  • Rechtliches

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“), die in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wird.

Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen – dem sogenannten Greenwashing – zu schützen. Davon können grundsätzlich auch Versicherungsmakler und insbesondere die Inhalte auf deren Homepage betroffen sein.

Was ändert sich konkret?

Problematisch werden insbesondere allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, wenn nicht klar und nachvollziehbar belegt werden kann, worauf sich diese Aussage konkret stützt.

Dazu gehören beispielsweise Begriffe wie:

  • „klimafreundlich“
  • „umweltfreundlich“
  • „grün“
  • „ökologisch“
  • „umweltschonend“
  • „nachhaltig“

Die EmpCo-Richtlinie nennt verschiedene solcher allgemeinen Umweltaussagen ausdrücklich. Eine pauschale Aussage wie beispielsweise „klimafreundlich“ kann künftig problematisch sein, wenn die behauptete besondere Umweltleistung nicht entsprechend nachgewiesen werden kann.

Auch Aussagen, die den Eindruck erwecken, ein gesamtes Unternehmen, eine Dienstleistung oder ein Produkt sei besonders umweltfreundlich, obwohl sich der tatsächliche Umweltvorteil nur auf einen einzelnen Teilbereich bezieht, sollten überprüft werden.

Was bedeutet das für Versicherungsmakler?

Für die meisten Versicherungsmakler dürfte der konkrete Handlungsbedarf überschaubar sein. Dennoch empfehlen wir, insbesondere die eigenen Texte auf der Homepage auf entsprechende Formulierungen zu überprüfen.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Unternehmensvorstellungen und „Über uns“-Seiten
  • Seiten zum Thema Nachhaltigkeit
  • Beschreibungen nachhaltiger Versicherungs- oder Anlageprodukte
  • individuelle Blog- und Newsbeiträge
  • Werbeaussagen und Slogans

Dabei geht es nicht darum, künftig überhaupt nicht mehr über Nachhaltigkeit oder Umweltaspekte sprechen zu dürfen. Entscheidend ist vielmehr, wie konkret und nachvollziehbar eine Aussage formuliert ist.

Unsere Empfehlung: Konkret statt pauschal

Unsere Empfehlung ist daher relativ einfach:

Verzichten Sie möglichst auf pauschale Formulierungen wie „klimafreundlich“, „grün“ oder „umweltfreundlich“.

Wenn Sie eine entsprechende Aussage weiterhin verwenden möchten, sollten Sie möglichst konkret erläutern, worauf diese Aussage beruht und die entsprechenden Angaben auch belegen können.

Statt beispielsweise lediglich von einer „klimafreundlichen Lösung“ zu sprechen, sollte konkret beschrieben werden, welche nachprüfbare Eigenschaft oder Maßnahme damit gemeint ist.

Je konkreter die Aussage ist, desto geringer ist das Risiko, dass beim Verbraucher ein weitergehender Eindruck entsteht, als tatsächlich belegt werden kann.

Unsere zentralen Inhalte haben wir bereits überprüft

Für unsere Kunden gibt es an dieser Stelle eine gute Nachricht:

Die von uns zentral erstellten und gepflegten Inhalte unserer Makler-Homepages haben wir im Hinblick auf die neuen Anforderungen bereits überprüft und, soweit erforderlich, aktualisiert.

Davon zu unterscheiden sind allerdings individuelle Texte und Inhalte, die uns von unseren Kunden selbst zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden.

Solche kundeneigenen Inhalte werden von uns nicht fortlaufend redaktionell oder rechtlich geprüft. Daher können wir hier auch keine automatische Überprüfung oder Anpassung im Hinblick auf die neuen EmpCo-Regelungen vornehmen.

Wir bitten unsere Kunden deshalb, insbesondere selbst erstellte Seiten und Texte auf entsprechende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu überprüfen.

Sollten dabei Änderungen notwendig sein, können Sie uns selbstverständlich jederzeit einen aktualisierten Text zur Verfügung stellen. Diesen tauschen wir gerne auf Ihrer Homepage aus.

Kurz zusammengefasst

Ab dem 27. September 2026 sollten Versicherungsmakler bei pauschalen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen besonders vorsichtig sein.

  • Überprüfen Sie individuell erstellte Homepage-Texte auf Begriffe wie „klimafreundlich“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“.
  • Verzichten Sie im Zweifel auf pauschale Aussagen.
  • Wenn Sie entsprechende Aussagen verwenden möchten, formulieren Sie diese möglichst konkret und halten Sie geeignete Nachweise dafür bereit.
  • Von uns zentral erstellte und gepflegte Inhalte wurden bereits überprüft.
  • Individuell von Ihnen gelieferte Texte müssen Sie bitte selbst überprüfen und uns gegebenenfalls in aktualisierter Form zur Verfügung stellen.

Der praktische Aufwand dürfte damit für die meisten Makler gering bleiben. Ein kurzer Blick auf individuell erstellte Inhalte kann jedoch helfen, unnötige rechtliche Risiken zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Bewertung einzelner Aussagen oder Inhalte sollte im Zweifel mit einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung abgestimmt werden.

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Wir beraten Sie gerne.

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