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Barrierefreiheit auf Ihrer HomepageAm 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) in deutsches Recht um – und betrifft unter anderem auch Versicherungsmakler mit eigener Website.
Um zu prüfen, ob Ihre Website unter die BFSG-Regelung fällt, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen. Genauere Informationen zum BFSG finden Sie unter www.bfsg-gesetz.de.